BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Wiesing

Straßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Wiesing

In Kraft seit 14. Mai 1994
Up-to-date

Art. 1

Der Verlauf der zusätzlichen Direktrampe in der Anschlußstelle Wiesing/Achensee der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Wiesing wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Direktrampe Innsbruck - Zillertal im Bereich der bestehenden Anschlußstelle Wiesing/Achensee der A 12 Inntal Autobahn beginnt bei AB-km 39,80 und stellt eine zusätzliche Verbindung zur B 181 Achensee Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Direktrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wiesing aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. A 93.1003 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.