BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Anschlußstelle Seiersberg

Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Anschlußstelle Seiersberg

In Kraft seit 14. Oktober 1993
Up-to-date

Art. 1

14.10.1993

Die Anschlußstelle Seiersberg der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Seiersberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 1,384 und AB-km 1,718 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße 313 (Feldkirchner Straße) bzw. zu einer ebenfalls neu herzustellenden Gemeindestraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Seiersberg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.