BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 10 Tauern Autobahn

Straßenverlauf der A 10 Tauern Autobahn

In Kraft seit 06. März 1993
Up-to-date

Art. 1

06.03.1993

Die Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Flachau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 74,20 der A 10 Tauern Autobahn und stellt über ihre Zu- bzw. Abfahrtsrampe die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Flachau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.