BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der S 16 Arlberg Schnellstraße

Straßenverlauf der S 16 Arlberg Schnellstraße

In Kraft seit 31. Dezember 1993
Up-to-date

Art. 1

31.12.1993

Die Halbanschlußstelle Dalaas/West der S 16 Arlberg Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt bei km 43,270 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung zur Landesstraße L 97 Klostertaler Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Dalaas und Innerbraz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9315/10 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.