BundesrechtVerordnungenEich-Zulassungsverordnung§ 23

§ 23

In Kraft seit 31. Oktober 2016
Up-to-date

Der EG-Eichstempel besteht aus dem Eichzeichen (gleichzeitig Sicherungszeichen) und dem Jahreszeichen. Diese haben folgendes Aussehen:

1. Das Eichzeichen für die EG-Ersteichung besteht aus einem stilisierten „e“. Es enthält in der oberen Hälfte das Kennzeichen „A“ sowie in der unteren Hälfte die Ordnungszahlen der prüfenden Eichbehörde gemäß § 19 Abs. 2 Z 2:

2. Das Jahreszeichen für die EG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung (JJ) in einer sechseckigen Umrandung:

(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 274/2006)

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