Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vorwort
Art. 1
Die Kundmachung der am 21. April 1988 und am 28. Oktober 1988 beschlossenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See *) betreffend Ro-Ro-Fahrgast-Fährschiffe hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. **)
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1988.
**) Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO sind diese Änderungen gemäß Art. VIII Abs. b lit. vii Z 2 des Übereinkommens mit 22. Oktober 1989 bzw. 29. April 1990 in Kraft getreten.