Straßenverlauf der A 14 Rheintal Autobahn
Vorwort
Art. 1
09.07.1988
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Nüziders, Bürs und Bludenz wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 56,20 vom Bestand ab, führt über die Halbanschlußstelle Brandnertal mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen zur Landesstraße 81, Bürser Straße und bindet bei km 58,00 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Zu- und Abfahrtsrampen der Halbanschlußstelle Brandnertal aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Nüziders, Bürs und Bludenz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 14 - 8701 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.