BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Halbanschlußstelle Gersdorf

Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Halbanschlußstelle Gersdorf

In Kraft seit 23. November 1988
Up-to-date

Art. 1

23.11.1988

Die Halbanschlußstelle Gersdorf der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei AB-km 36,7 des mit Verordnung vom 5. Feber 1979, BGBl. Nr. 71, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Straß'' der A 9 Pyhrn Autobahn und stellt über eine Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung zur B 69 Südsteirische Grenz Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- bzw. Abfahrtsstraße der Halbanschlußstelle Gersdorf aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Straß in Steiermark aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/50-1 a im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführte Zu- bzw. Abfahrtsstraße Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.