BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der S 31 Burgenland Schnellstraße

Straßenverlauf der S 31 Burgenland Schnellstraße

In Kraft seit 25. Juli 1987
Up-to-date

Art. 1

25.07.1987

Die Halbanschlußstelle Weppersdorf/Nord der S 31 Burgenland Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinde Weppersdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 25,70 der bestehenden S 31 Burgenland Schnellstraße und stellt über eine Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung zur L 1003 Kobersdorfer Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- bzw. Abfahrtsstraße der Halbanschlußstelle Weppersdorf/Nord aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Weppersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 842 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.