BundesrechtVerordnungenLebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. April 1998
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Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung sind Lebensmittel mit einer besonderen Zusammensetzung, die, sofern sie gemäß den Anweisungen des Herstellers/der Herstellerin verwendet werden, die tägliche Nahrungsmittelration ganz oder teilweise ersetzen. Es sind zwei Kategorien zu unterscheiden:

a) Lebensmittel zum Ersatz einer ganzen Tagesration;

b) Lebensmittel, die als Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten im Rahmen der Tagesration in Verkehr gebracht werden.

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