Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
– Richtlinie 2009/32/EG vom 23. April 2009 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden, ABl. Nr. L 141 vom 6. 6. 2009, S. 3,
– Richtlinie 2010/59/EG vom 26. August 2010 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden, ABl. Nr. L 225 vom 27. 8. 2010, S. 10,
– Richtlinie (EU) 2016/1855 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden, ABl. Nr. L 284 vom 20.10.2016, S.19.
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