Das Bundesgebiet wird in acht Ozon-Überwachungsgebiete eingeteilt:
1. Nordostösterreich (Wien, Niederösterreich, nördliches und mittleres Burgenland) als Ozon-Überwachungsgebiet „Eins“;
2. Süd- und Oststeiermark und südliches Burgenland als Ozon-Überwachungsgebiet „Zwei“;
3. Oberösterreich und Nördliches Salzburg als Ozon-Überwachungsgebiet „Drei“;
4. Pinzgau, Pongau und Steiermark nördlich der Niederen Tauern als Ozon-Überwachungsgebiet „Vier“;
5. Nordtirol als Ozon-Überwachungsgebiet „Fünf“;
6. Vorarlberg als Ozon-Überwachungsgebiet „Sechs“;
7. Kärnten und Osttirol als Ozon-Überwachungsgebiet „Sieben“;
8. Lungau und oberes Murtal als Ozon-Überwachungsgebiet „Acht“.
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