Vorwort
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion 7,2 €
2. Impfung gegen Gelbfieber 27,6 €
Die Entrichtung einer Gebühr entfällt, wenn die Impfung und die Ausstellung des Zeugnisses darüber bei der Ankunft einer Person vorgenommen werden (Art. 95 Z 1 lit. b der Internationalen Gesundheitsregelungen).
Die Bestimmungen über die Einhebung von Verwaltungsabgaben werden durch diese Verordnung nicht berührt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1985 in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 18. Dezember 1972, BGBl. Nr. 14/1973, tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.