Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen
Vorwort
§ 1
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion 7,2 €
2. Impfung gegen Gelbfieber 27,6 €
§ 2
Die Entrichtung einer Gebühr entfällt, wenn die Impfung und die Ausstellung des Zeugnisses darüber bei der Ankunft einer Person vorgenommen werden (Art. 95 Z 1 lit. b der Internationalen Gesundheitsregelungen).
§ 3
Die Bestimmungen über die Einhebung von Verwaltungsabgaben werden durch diese Verordnung nicht berührt.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1985 in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 18. Dezember 1972, BGBl. Nr. 14/1973, tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.