Das Verfahren zur Feststellung des Anteiles der Emissionsstoffe am Bewuchs (§ 7 Abs. 5) ist wie folgt durchzuführen:
1. Probeflächenauswahl
Die Probeflächen sind entsprechend den topographischen Gegebenheiten auf vergleichbaren Standorten einzurichten. Dabei ist auch auf die Möglichkeit einer späteren ertragskundlichen Bearbeitung (Bohrkern- und Stammanalyse) Rücksicht zu nehmen.
2. Auswahl der Probebäume
Als „Indikatorbaumart“ ist die Fichte heranzuziehen. In Gebieten, wo dies nicht möglich ist, kann auch Kiefer und, soweit vorhanden, Tanne als Testbaumart Verwendung finden. In Laubbaumgebieten können die Proben von der im Untersuchungsgebiet bestandesbildenden Baumart gewonnen werden. Für die Probenahme sind nur herrschende und vorherrschende, also weder beherrschte noch unterdrückte Bäume, zu verwenden. In den Randzonen der Immissionseinwirkung kann es sich als nützlich erweisen, pro Probefläche von mehr als einem Baum Proben zu gewinnen.
3. Probenahme
Mit Ausnahme von Spezialuntersuchungen (zB monatliche Probenahme) hat die Probenahme bei Nadelbäumen im Herbst zu erfolgen. Die Proben von Laubbäumen sind im September zu gewinnen.
Die Probenahme hat im obersten Kronenteil zu erfolgen. Bei den wie oben genannten Koniferen sind die Proben am 6. und 7. Quirl von oben zu entnehmen. Bei Laubbaumproben ist eine Mischprobe unter Einschluß der zu Vegetationsbeginn gebildeten Blätter zu ernten. Abweichungen vom genannten Entnahmeverfahren sind in den Untersuchungsberichten usw. detailliert anzuführen. Um der Forderung nach Vergleichbarkeit zu entsprechen, ist die Probenahme in einem Gebiet in möglichst kurzer Zeit durchzuführen.
4. Probenvorbereitung
Für die Untersuchung sind die Nadelbaumproben nach Nadeljahrgängen zu trennen und getrennt weiterzubearbeiten. Bei Laubbaumproben ist eine Mischprobe aus dem pro Baum gewonnenen Material herzustellen.
5. Analysierung
Für den Schadstoff Schwefel können Verfahren für die Bestimmung des Gesamt- oder Sulfatschwefels Verwendung finden. Für Fluor und Chlor sollen Verfahren der Gesamtbestimmung Verwendung finden, wenn es sich nicht um Spezialuntersuchungen handelt.
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