Die Quell- und Grundwasservorkommen des in § 2 umschriebenen Gebietes im Bereich der Gemeinden Bad Wimsbach – Neydharting und Steinerkirchen an der Traun (Bezirk Wels-Land), Vorchdorf, Kirchham, Laakirchen, St. Konrad, Gschwandt, Gmunden, Scharnstein und Grünau im Almtal (alle Bezirk Gmunden) sowie der Gemeinden Pettenbach und Steinbach am Ziehberg (Bezirk Kirchdorf an der Krems) werden – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwassergewinnung gewidmet. Der Trinkwassergewinnung wird der Vorzug vor allen anderen wasserwirtschaftlichen Interessen eingeräumt.
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