Jeder Fortbildungskurs hat unter ärztlicher Leitung zu stehen. Zum Kursleiter darf nur ein Arzt bestellt werden, der die hiefür erforderliche fachliche Eignung besitzt. Für die zu seinem Stellvertreter bestimmte Person gelten die gleichen persönlichen Voraussetzungen wie für den Leiter. Dem Leiter des Fortbildungskurses obliegt die Lenkung und Beaufsichtigung des gesamten Kursbetriebes.
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