BundesrechtVerordnungenSchutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke§ 3

§ 3

In Kraft seit 07. Mai 1969
Up-to-date

Auf dem militärischen Zwecken dauernd dienenden Gelände im Grundwasserschongebiet tritt bei den in § 2 genannten Maßnahmen an die Stelle der Bewilligungspflicht die Anzeigepflicht.

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