Bis zur Entscheidung des Widerstreites zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke, längstens aber bis 31. März 1962, ist eine Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung in diesem Ennsabschnitt einschließlich des Unterlaufes der in diesem Abschnitt mündenden Zubringer unzulässig.
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