Bei neu zu errichtenden Triebwerken und Stauanlagen muß das Staumaß gleich bei der Errichtung dieser Werke und Anlagen hergestellt werden, weshalb schon der Entwurf diesbezüglich genaue Angaben zu enthalten hat. Das gleiche gilt bei der Änderung bestehender Anlagen, wenn hiedurch die bewilligte Stauhöhe eine Beeinflussung erfährt.
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