BundesrechtVerordnungenVerleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs-Gesellschaft m. b. H.“§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. September 1999
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1999 in Kraft.

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