BundesrechtVerordnungenGründung eines europäischen Hochschulinstituts – Änderung

Gründung eines europäischen Hochschulinstituts – Änderung

In Kraft seit 01. Juli 1998
Up-to-date

Art. 1

Der Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich 1 ) wird dadurch kundgemacht, daß er in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.

___________________

1 ) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 105/1998