Gründung eines europäischen Hochschulinstituts – Änderung
Vorwort
Art. 1
Der Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich 1 ) wird dadurch kundgemacht, daß er in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.
___________________
1 ) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 105/1998