§ 3 Bekanntmachung der Beiträge — Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen
Gliederung
1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Bekanntmachung der Beiträge
Rückverweise
Die gemäß den folgenden Bestimmungen festgelegten Beiträge sind durch Anschlag in der Schule (Schülerheim) bekannt zu machen.
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