§ 3 Tagessprecher — Wahl der Schülervertreter
Gliederung
1. Abschnitt Arten der Wahlen und Wahlberechtigte
§ 3 Tagessprecher
Rückverweise
(1) An ganzjährigen Berufsschulen sind für die einzelnen Schultage einer Woche je ein Tagessprecher und ein Stellvertreter zu wählen.
(2) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Schüler des betreffenden Schultages.
Keine Ergebnisse gefunden