§ 10 — Zeugnisformularverordnung
Gliederung
Rückverweise
Bei Besuch eines Unterrichtes, der im Rahmen eines Schulversuches geführt wird, kann ein darauf hinweisender Vermerk in das Zeugnis, gegebenenfalls unter Zitierung des Schulversuchsplanes, aufgenommen werden.
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