(Anm.: Jahreszeugnis und die Änderung, BGBl. Nr. 272/1993, als PDF dokumentiert
Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 261/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 4 wird in der Überschrift die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte/schwerstbehinderte Kinder“durch die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte Kinder/Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.“.
Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“.)
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