BundesrechtVerordnungenExternistenprüfungsverordnungAnl. 5

Anl. 5

In Kraft seit 05. Juni 2018
Up-to-date

(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert

Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 112/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 wird die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ jeweils durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)

Anhänge

Anlage 5
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