BundesrechtVerordnungenAufnahms- und Eignungsprüfungen8. ABSCHNITT Eignungsprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (einschließlich der Skimittelschulen)§ 48

§ 48Durchführung der praktischen Eignungsprüfung

In Kraft seit 24. Mai 1985
Up-to-date