BundesrechtVerordnungenAufnahms- und Eignungsprüfungen6. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in das Oberstufenrealgymnasium und das Aufbaugymnasium sowie das Aufbaurealgymnasium§ 31

§ 31Prüfungsgebiete der Aufnahmsprüfung

In Kraft seit 01. September 2020
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