BundesrechtVerordnungenAufnahms- und Eignungsprüfungen5. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in die erste Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule§ 27

§ 27Beurteilung der Leistungen bei der Aufnahmsprüfung

In Kraft seit 21. April 2017
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