§ 24 Durchführung der schriftlichen Prüfung — Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Gliederung
5. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in die erste Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule
§ 24 Durchführung der schriftlichen Prüfung
Rückverweise
Auf die Durchführung der schriftlichen Prüfung finden die Bestimmungen des § 17a Anwendung.
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