BundesrechtVerordnungenAufnahms- und Eignungsprüfungen3. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule (mit Ausnahme der Forstfachschule) und in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule§ 17a

§ 17aDurchführung der schriftlichen Prüfung

In Kraft seit 21. April 2017
Up-to-date