§ 17 Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten — Leistungsbeurteilungsverordnung
Gliederung
3. ABSCHNITT LEISTUNGSBEURTEILUNG
§ 17 Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten
Bei der Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
a) fachliches Wissen und Können sowie berufspraktische Fertigkeiten,
b) Planung und Vorbereitung,
c) Durchführung,
d) Führung und Erzieherverhalten sowie
e) schriftliche Arbeiten.
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