Vorwort
Dem Unterricht in „Kurzschrift“ bzw. „Stenotypie“ ist die in der Anlage B wiedergegebene Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) nach Maßgabe der für die einzelnen Schularten in Betracht kommenden Lehrplanbestimmungen zugrunde zu legen.
Diese Verordnung tritt am 1. September 1969 in Kraft.
Der Entfall des § 1 sowie der Anlage A dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 189/1955 tritt mit 1. September 1995 in Kraft.
Die Einheitskurzschrift gliedert sich in zwei Teile:
1. Teil: Verkehrsschrift
2. Teil: Schnellschrift
A. Eilschrift
B. Redeschrift
(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage BPDF