BundesrechtVerordnungenLehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und KärntenArt. 1 § 1

Art. 1 § 1

In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date

Für die im Folgenden angeführten Schulen werden nachstehend genannte Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

1. Lehrplan der Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache (Anlage 1)

2. Lehrplan der Volksschulen (Volksschulklassen) mit deutscher und kroatischer Unterrichtssprache (Anlage 2)

3. Lehrplan der Volksschulen (Volksschulklassen mit deutscher und ungarischer Unterrichtssprache (Anlage 3)

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