BundesrechtVerordnungenAnerkennung der Methodisten

Anerkennung der Methodisten

In Kraft seit 10. April 1951
Up-to-date

Art. 1

Die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.