BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. Mai 1998
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung werden die Mitglieder des Landesverbandes für Niederösterreich des Österreichischen Roten Kreuzes einbezogen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft