BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. Januar 1997
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung werden die Mitglieder der Österreichischen Rettungshundebrigade einbezogen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.