BundesrechtVerordnungenFührung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst2. ABSCHNITTALLGEMEINER VERWALTUNGSDIENST Anwendungsbereich1. Unterabschnitt VERWENDUNG IM HÖHEREN AUSWÄRTIGEN DIENST IM INLAND§ 7

§ 7Verwendungsbezeichnung „Legationssekretär“

In Kraft seit 01. Juli 1996
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