BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. Juni 1995
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung werden die Mitglieder der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich einbezogen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1995 in Kraft.