§ 3 Begriffsbestimmung — Verordnung über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden statistischen Daten
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Höherwertige Verwendungen (Funktionen) im Sinne von § 2 Abs. 1 Z 2 und § 4 Z 3 und 6 lit. b sind Vorgesetztenfunktionen und sonstige Verwendungen (Funktionen) mit laufbahnmäßigen Auswirkungen.
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