BundesrechtVerordnungenVerordnung über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden statistischen Daten§ 3

§ 3Begriffsbestimmung

In Kraft seit 01. Dezember 1993
Up-to-date

Höherwertige Verwendungen (Funktionen) im Sinne von § 2 Abs. 1 Z 2 und § 4 Z 3 und 6 lit. b sind Vorgesetztenfunktionen und sonstige Verwendungen (Funktionen) mit laufbahnmäßigen Auswirkungen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden