Vorwort
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Lessach, Salzburg, einbezogen.
§ 1 Z 2 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über eine Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung, BGBl. Nr. 794/1990, entfällt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.