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Bundesrecht
Verordnungen
Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA
§ 2
§ 2
In Kraft seit 25. Februar 1981
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§ 2 — Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BKA
Im Gesetz anzeigen
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 1.
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