§ 11 Voraussetzungen — Betriebsratsfonds-Verordnung 1974
Gliederung
2. ABSCHNITT Auflösung des Betriebsratsfonds
§ 11 Voraussetzungen
Rückverweise
Wird der Betrieb dauernd eingestellt oder ist die durch Gesetz oder durch Beschluß der Betriebs(Gruppen)versammlung vorgesehene Höchstdauer der vertretungsweisen Verwaltung (§ 10 Abs. 1, 4 und 4a) abgelaufen, so ist der Betriebsratsfonds aufzulösen.
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