BundesrechtVerordnungenEntsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat4. ABSCHNITT Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 110 Abs. 7 ArbVG§ 32a

§ 32a

In Kraft seit 01. Januar 2018
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