BundesrechtVerordnungenEntsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat3. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines herrschenden Unternehmens gemäß § 110 Abs. 6 ArbVG§ 31c

§ 31cEntsendung der Arbeitnehmervertreter durch die Konzernvertretung

In Kraft seit 01. Januar 2018
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