BundesrechtVerordnungenEntsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat3. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines herrschenden Unternehmens gemäß § 110 Abs. 6 ArbVG§ 31a

§ 31aArbeitnehmerlose Holding

In Kraft seit 01. Dezember 1993
Up-to-date