BundesrechtVerordnungenVerordnung über verlängerte Wochendienstzeit

Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

In Kraft seit 01. Januar 1975
Up-to-date

§ 1

Die Wochendienstzeit der Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden und des Dienstzweiges höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe, soweit sie in Justizanstalten im Vollzugsdienst stehen, beträgt 41 Stunden.

§ 6

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

(2) Die Verordnungen der Bundesregierung vom 19. Dezember 1972, BGBl. Nr. 38/1973, vom 13. Feber 1973, BGBl. Nr. 83, und vom 26. April 1973, BGBl. Nr. 199, treten mit Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft.