BundesrechtVerordnungenWTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll) – Kundmachung

WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll) – Kundmachung

In Kraft seit 19. März 1999
Up-to-date

Art. 1

Das Fünfte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 61/1999) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.