WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (4. Protokoll) – Kundmachung
Vorwort
Art. 1
Das Vierte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 44/1998) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.