BundesrechtVerordnungenWTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (2. Protokoll) – Kundmachung

WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (2. Protokoll) – Kundmachung

In Kraft seit 18. März 1998
Up-to-date

Art. 1

Das Zweite Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 40/1998) ist hinsichtliche (Anm.: richtig: hinsichtlich) der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.